5.Färben und Formen der Augenbrauen (am Damenmodell) Richtwertzeit: ca. 30 Minuten
Der Prüfling soll nachweisen, dass er fachgerecht Augenbrauen färben und in Form bringen
kann. Diese Aufgabe wird am eigenen Damenmodell durchgeführt.
Das Färben und in Form bringen der Augenbrauen wird am eigenen Damenmodell zur Basisfriseurarbeit durchgefürht.
Alle gängigen Augenbrauenfarben dürfen verwendet werden.Alle üblichen Formgebungstechniken sind erlaubt z.B. das Zupfen oder Rasieren der Augenbrauen oder die Anwendung der Fadentechnik.
Nicht erlaubt ist das ausschließliche Schneiden der Augenbrauen, Mikroblendung oder
Permanent-Make-up.
Eine schriftliche Darstellung mit Begründung der Vorgehensweise von Färbung und Formgebung
und deren Abfolge ist zu erstellen.
Auf absolute Sauberkeit und die Einhaltung der Hygienevorschriften ist während
des Auftragens der Augenbrauenfarbe zu achten.
Die Aufgabe 5 ist nicht während der dauerhaften Umformung durchzuführen.Bewertungskriterien:
1 Ausführung und Systematik bei der Durchführung der Arbeit
2 Vorbereitung des Arbeitsplatzes / Einhalten ergonomischer Anforderungen
3 Fachlich korrektes Auftragen und Abnehmen der Augenbrauenfarbe
4 Formgebung der Augenbraue im Einklang mit der Gesichtsform (typgerecht)
5 Gesamteindruck und Übereinstimmung vom Ergebnis der Arbeit mit der Arbeitsplanung
6 Einhaltung der TRGS
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